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Künstliche Intelligenz und Datenschutz-Vorsicht am Gleis|


Die DSGVO gewährleistet kein ausreichendes Schutzniveau für Kreditinstitute
Personenbezogene Daten werden heute annährend durch jedes Unternehmen gespeichert und verarbeitet. Besonders sensibel sind personenbezogene Daten, die Kreditinstitute über ihre Kunden speichern. Hier geht es nicht nur um Vermögensverhältnisse, wie Einkommen, Verbindlichkeiten, Immobilienvermögen und andere Assets, sondern es geht auch um Bewegungsmuster, Aufenthalt in Hotels, Restaurants, Einkaufsgewohnheiten, Hobbies, Vorlieben im Urlaub etc. Diese Daten sind besonders schutzwürdig. Das ist bis hierhin ein alter Hut; der Schutz dieser Daten funktioniert. 

Einzelheiten finden Sie hier.



EU Data Act


Kostenfreier Zugang zu Daten aus dem "Internet der Dinge" (IoT)
Die EU-Kommission wird voraussichtlich in KW 27 ein Gesetzgebungspaket verabschieden, das einen kostenfreien Zugang zu Daten aus dem "Internet der Dinge" einräumt. Hierbei handelt es sich um Daten, die von Sensoren erfasst werden und in der Regel automatisiert an den Hersteller gesendet werden. Dieser hat die Daten dem Nutzer zugänglich zu machen und können dann vom Nutzer u.a. für Wartungsintervalle etc. ausgewertet werden. In gesetzlich geregelten Fällen soll auch der Staat Zugriff auf solche Daten erhalten.
Einzelheiten finden Sie hier.



05.07.2023 Bundesbank Symposium


Bankenaufsicht im Dialog
Bundesbank-Symposium Bankenaufsicht im Dialog Programm Kongresshaus Kap Europa, Frankfurt am Main 5. Juli 2023

Persönlich Eindrücke und Ausblick:
Eine professionelle Moderation durch bewährte Moderatoren: Corinna Egerer und Philipp Otto. Mehr ...



27. Deutscher Sparkassentag


mit DSGV-Präsident Helmut Schleweis und Thomas Mang, Präsident des Sparkassenverbandes Niedersachsen, Gastgeber.     ... ein voller Erfolg.

31.05. | 01.06.2023


Am 27. Deutschen Sparkassentag haben Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Dr. Robert Habeck, Bundesminister Christian Lindner, Christine Lagarde, Friedrich Merz sowie Joachim Gauck teilgenommen.

Zur Pressefonferenz.



29.06.2023    MaRisk-Novelle |

7. Novelle bringt Anpassungen an die Leitlinien der EZB, u.a. mit Anpassungen an die Risikomanagementmodelle der Institute (AT 4.3.5).
Die BaFin hat am 29.06.2023 die MaRisk-Novelle 2023 veröffentlicht, die unmittelbar in Kraft getreten ist. Für die Implementierung von Neuerungen gilt eine sechs-monatige Übergangsfrist, die am 01.01.2024 abläuft.


Archiv:

BaFin

Meldepflichten für wesentliche Auslagerungen (FISG) sind seit dem 01.01.2022 anzuzeigen.

Durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz sind seit dem 01.01.2022 alle Unternehmen verpflichtet, wesentliche Auslagerungen der BaFin anzuzeigen. Die Anzeigepflicht umfasst die Anzeige

  • der Absicht,
  • des Vollzugs,
  • wesentlicher Änderungen sowie
  • schwerwiegende Vorfälle

im Rahmen von bestehenden oder beabsichtigten (wesentlichen) Auslagerungen.


Branchenkenntnis

Wir sind seit über 25 Jahren als in führender Funktion in der Branche tätig und geben unsere Erfahrung und Kenntnisse weiter. 

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